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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene
Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn
die Vorauszahlung innerhalb von 10
Tagen beim Vermieter
eingegangen ist.
2.
Nutzung
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die
angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur
Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur
mit der in der Anmeldung angegebener maximaler
Personenzahl belegt werden. Der Gebrauch von
Strom, Wasser, Heizung u.s.w. ist nur den
angemeldeten Personen erlaubt.
3. Mietpreis und
Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal
berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser,
Heizung) enthalten. Haben die Vertragsparteien eine
Zusatzleistung vereinbart,
so sind diese Zusatzkosten gesondert in Rechnung
zu stellen. Eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises gilt als vereinbart
und 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor
Mietbeginn zu leisten.
4. Kaution
Entfällt
5.
Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt
dem Mieter ab 15,00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand
zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 16,00 Uhr
erfolgen,
so sollte der Mieter dieses dem Vermieter vorher mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem
Vermieter bis spätestens 10,00 Uhr geräumt in
besenreinem Zustand übergeben. dabei hat der
Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Spülen des Geschirrs und
Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
6. Rücktritt durch den
Mieter
Bei Rücktritt des Mieters wird die
Vorauszahlung nicht zurückerstattet, der Anspruch
auf Rückerstattung entfällt.
7. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger
Mahnung die vereinbarten Restzahlung) nicht
fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchen Maße vertragwidrig verhält, dass dem
Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt
mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigungen von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des
Gebäudes, so wie zu den Mieträumen oder dem Gebäude
gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig,
wenn sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft
verursacht worden sind.
9. Haftung
Bei Verlust
des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus
Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für
die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
Sollte während des Aufenthalts
infolge unerlaubter Handlung ein Schaden
jeglicher Art z. B. Glasbruch, Defekt eines
Möbelstückes ect.) entstehen, muss dieser
unverzüglich dem Vermieter
angezeigt werden und wird Ihnen in Rechnung gestellt. Wird
die reservierte Wohnung innerhalb 2 Tage vom
gebuchten Termin ab nicht belegt, betrachten wir
die Buchung als storniert - es besteht kein Recht
auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages.
Falls die Ferienwohnung aus irgendwelchen Gründen nach verbindlicher Anmeldung nicht zusagen sollte, so beinhaltet dies
kein Rücktrittrecht.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der
Beschreibung des Mietobjektes und ist
verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während
der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter
haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des
Vermieters für Sachschäden und
Personenschäden des Mieters
nach dem BGB ist ausgeschlossen
sofern kein Vorsatz vorliegt. Der Vermieter haftet
auch
nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand,
Überschwemmung etc.)
10. Sonderregelungen
Sind Sonderregelungen vereinbart, so bedarf es der
Schriftform.
11. Haustiere:
Leider Nein! Da immer mehr Menschen an
Allergien gegen Tierhaare leiden, können Hunde,
Katzen und andere Haustiere für einige unserer
Gäste zum Problem werden. Aus diesem Grunde leider
nein. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
12. Rauchen
Das Mietobjekt ist eine Nichtraucherwohnung.
13. Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme
aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich
lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die
Mitbewohner durch entstehenden Lärm belästigen und
die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00
Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu
unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte
sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
14. Rechtswahl und
Gerichtsstand.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Der Wohnsitz des
Vermieters wird als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart.
Stand:
01.04.2009 |